Besuchervisum Schengenraum

Gemeinsam zum Ziel!

Diese Variante der Einladung empfiehlt sich, wenn der thailändische Gast sein Land noch nie für einen Besuch nach Europa verlassen hat und den Aufenthalt nicht mit eigenen, selbst erwirtschafteten, finanziellen Mitteln bestreiten kann.

Uns, als Europäer, fasziniert die unterschiedliche Kultur und die damit verbundene Lebensweise bei einem 1. Besuch in Thailand sofort, jedoch zieht es uns meist nach einiger Zeit wieder zurück in die gewohnte Umgebung zu Familie und Freunden.

Dem thailändischen Gast geht es nicht anders. Aus diesem Grund empfiehlt sich bei einem 1. Besuch in der “Fremde” ein Kurzaufenthalt von einigen Wochen, um in die Gastgeberkultur eintauchen zu können. Nach einem 1. erfolgreichen Schnupperbesuch stehen weiteren Einladungen und längeren Aufenthalten, auch in anderen Varianten wie z. B. einem Sprachaufenthalt, nichts mehr im Wege.

Eine routinierte durchgehende Betreuung von Gast und Gastgeber bis zur Abreise des Gastes versteht sich von selbst. Alle anfallenden administrativen und organisatorischen Aufgaben werden von uns übernommen.

Die administrativen Arbeiten beinhalten:

Details sind das A & O einer erfolgreichen Einladung!

Ein auf Gast und Gastgeber wahrheitsgemäss erstelltes Einladungsschreiben

Zusammenstellung aller erforderlichen Antragsunterlagen sowie individuelle Beratung, falls eine feste Arbeitsstelle vorhanden ist und hierfür eine Arbeitsbestätigung vom Arbeitgeber ausgestellt werden muss sowie die Organisation der Flugreservierung, Reiseversicherung etc.)

Der Termin für die Antragseinreichung beim VFS.GLOBAL Bangkok (VFS.GLOBAL Webseite) wird mit dem Gast individuell abgestimmt, so dass höchstens eine Übernachtung in Bangkok erforderlich ist

Ihr Gast wird einen Tag vor der Antragseinreichung zu uns gebeten, um die von uns vorbereitenden Antragsunterlagen entgegen zu nehmen und auf die Antragseinreichung vorbereitet zu werden

Die Entscheidung der Botschaft wird Ihr Gast auf dem Postweg erhalten. Bei positiver Bewertung des Erstantrages senden wir Ihnen die ausgehändigte Garantieerklärung als PDF-Anhang zu. Es kann vorkommen, dass das Visum bereits ohne ausgegebene Verpflichtungserklaerung im Pass Ihres Gastes eingetragen ist.

Deutsche Botschaft: Die Garantieerklärung wird im Original benötigt und muss eingeschrieben an unsere Firma bzw. Gast gesendet werden. Botschaft von Österreich: Das zuständige Heimatamt übermittelt die beantragte Verpflichtungserklaerung auf elektronischem Wege an die Botschaft. Eine Zusendung per Post nach Thailand ist somit nicht notwendig.

Für Kunden aus Deutschland muss die erforderliche Garantieerklärung vorab im Heimatland bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt und dem Antrag beigefügt werden. Die Garantieerklärung wird im Original benötigt und muss eingeschrieben an unsere Firma bzw. Gast gesendet werden

Bei Ablehnung des Erstantrages bereiten wir auf Wunsch einen weiteren Erstantrag vor oder setzen dem Gastgeber ein inhaltlich wahrheitsgemässes Rekursschreiben auf, welches direkt an das zuständige Migrationsamt in der Schweiz gesendet werden kann. Hierdurch soll eine erneute Reise des Antragsstellers nach Bangkok vermieden werden. Weitere notwendige Unterlagen werden dem Rekursschreiben beigefügt. Für Kunden aus Deutschland und Österreich senden wir das unterschriebene Widerspruchsschreiben direkt an die zuständige Botschaft in Bangkok

Nach Erhalt des Visums werden wir Ihrem Gast alle Reiseunterlagen (Reiseversicherung, Flugticket, Pass mit Visumsstempel) via Post zukommen lassen. Auf Wunsch steht einer Abholung bei uns bzw. Zustellung der Reiseunterlagen mittels unseres Boten (innerhalb Bangkoks) nichts im Wege.

Wichtige Hürden!

Bei einer Ersteinladung gilt es folgende wichtige Hürden zu meistern:

Ausreichende schriftliche wahrheitsgemässe Nachweise, die an eine Rückkehrbereitschaft des Gastes glauben lassen

Glaubwürdige überzeugende mündliche Argumente des Gastes während des zu führenden Gespräches mit den Botschaftsmitarbeitern. Die wahrheitsgemässen mündlichen Argumente sollen die gleichzeitig vorgelegten schriftlichen Nachweise zur Rückkehrbereitschaft des Gastes nach Thailand untermauern

Eine möglichst reibungslose Verständigung zwischen Gast und Gastgeber, um Missverständnisse aufgrund der unterschiedlichen Sprachen zu vermeiden. Hierbei vermitteln wir gern und behalten immer den Einzelfall und die kulturellen Unterschiede im Aug

Diese aufwendige Prozedur klingt Ihnen viel zu kompliziert und nicht akzeptabel gegenüber Ihnen und Ihrem thailändischen Gast? Sie möchten jedoch nicht auf eine Einladung verzichten? Das ist verständlich und der Grund, warum wir unsere Dienstleistungen für Sie parat haben.

Lassen Sie sich von uns durch den Behördendschungel führen.