Touristenvisum für Thailänder
Ist Ihr Gast finanziell unabhängig?
Dann entscheiden Sie sich für diese Variante:
Ein Besuch in Europa ist nicht gerade billig. Nicht jeder Gastgeber kann sämtliche Kosten eines Besuches tragen. Nicht alle thailändischen Mitbürger leben in armen Verhältnissen. Für diesen Fall bietet sich die Beantragung eines Touristenvisums an. Sie, als Gastgeber, können die Unterkunft stellen und der thailändische Gast übernimmt die Kosten für Flugticket und Versicherung selbst.
Voraussetzung hierfür ist, dass der thailändische Gast ausreichendes selbst erwirtschaftetes Vermögen in Form von Bankauszügen, Geschäftsunterlagen, Haus- und Grundstückspapieren etc. bei der Botschaft nachweisen kann. Ein Grundkapital von mindestens 75 Euro Verpflegungsgeld pro eingeplantem Urlaubstag muss ebenfalls vorhanden sein.
Der Nachweis der Unterkunft kann mittels schriftlich signierter Einladung und beigefügtem aktuellem Miet- bzw. Haus- und Grundstücksvertrag dargelegt werden. Selbstverständlich wird eine bestätigte Hotelreservierung ebenfalls von den Botschaften akzeptiert. Dieser Nachweis bietet sich bei geplanten Rundreisen an.
Nach Einreichung aller Antragsunterlagen beim VFS.GLOBAL Bangkok und evtl. darauffolgender Vorsprache bei der Schweizer Botschaft dauert es ca. 5 – 10 Werktage bis zu einer Entscheidung seitens der Schweizer Botschaft. Bei positivem Entscheid kann der Pass mit eingetragenem Visumsstempel nach ca. 7 Werktagen via Post in Empfang genommen werden.
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