Heiraten in Thailand
Ihr Herzenswunsch
Plausibler Grund – Oft ist die Sehnsucht nach dem weit entfernten Partner so gross, dass sich viele Paare für die Heirat in Thailand entscheiden.
Hinzu kommt, dass sich der thailändische Partner mit einem ausgestelltem Besuchervisum pro Halbjahr lediglich 90 Tage in der Schweiz aufhalten kann. Durch eine Heirat ersparen Sie sich und Ihrem Partner Kosten, Zeit und Mühen.
Falls Sie sich zu diesem Schritt entschliessen
empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:
Abschluss eines Ehe- und Gütertrennungsvertrages mit Beglaubigung und Übersetzung für den thailändischen Partner
Hier bieten wir Ihnen die erforderlichen professionellen Kontakte. Der Vertrag regelt alle finanziellen Belange nach der eingegangenen Ehe und schützt somit beide Ehepartner im Falle einer Trennung vor unliebsamen Überraschungen
Einholung der erforderlichen Heiratsunterlagen inklusive des (neu ab 15.12.17) erforderlichen Ehefähigkeitszeugnisses! Dauer der Einholung ca. 2-3 Monate
Für den schweizerischen Partner:
Welche Dokumente brauchen wir?
Pass
Personenstandsausweis, nicht älter als sechs Monate
Wohnsitzbestätigung, nicht älter als sechs Monate
Einkommens- oder Vermögensausweis im Original von 6 Monaten (Rentenbestätigung)
Bei Arbeitnehmern ist zusätzlich eine vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeits- und Lohnbestätigung erforderlich
Zwei Referenzadressen von zwei in der Schweiz wohnhaften Personen/Familienmitglieder/Freunde (kein offizielles Dokument, blosse Adressangabe ist ausreichend)
Der Personenstandsausweis kann bei der Heimatgemeinde, die Wohnsitzbestätigung bei der Wohnsitzgemeinde angefordert werden.
Für den thailändischen Partner:
Welche Dokumente brauchen wir?
Hausregister (Tabien Baan) für die vergangenen sechs Monate
Geburtsurkunde mit Angabe von Elternnamen (Vor- und Familiennamen)
Zivilstandsnachweis (ledig, geschieden, verwitwet), nicht älter als sechs Monate, Wohnsitzbestätigung, nicht älter als sechs Monate
Zentralregisterauszug (wird von uns organisiert)
Auszug aus dem Scheidungsregister (falls geschieden)
Todesurkunde des verstorbenen Ehepartners (falls verwitwet)
Thailändischer Pass oder thailändische Identitätskarte (falls kein Pass vorhanden ist)
Urkunden über Namens- bzw. Vornamensänderungen
Zeitplan Standesamt
Vertrauen Sie unserer Organisation!
Vorab vereinbaren wir einen Termin für das Standesamt und lassen alle erforderlichen Unterlagen zur Unterschrift vorbereiten. Die Aufenthaltsdauer in Bang Rak beträgt ca. 2 Stunden
Ein Aufenthalt von 2 Vormittagen in Bangkok kann leider nicht umgangen werden.
Wichtig ist, dass die Unterlagen des thailändischen Partners bereits von uns geprüft und danach übersetzt wurden.
Während des Aufenthaltes beim Standesamt wird das Hochzeitspaar durchgehend von einem Dolmetscher (Deutsch/Englisch/Thai) betreut werden.
Der Botschaftsgang
Schnell und reibungslos!
Die Originalunterlagen des thailändischen Partners müssen in die Landessprache der Botschaft übersetzt und beglaubigt werden. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit einem anerkannten Übersetzungsbüro zusammen. Die Passkopie des schweizerischen Partners muss aktuell übersetzt werden. Dies wird von uns organisiert.
Viele unserer Kunden möchten sich nur kurzfristig in Bangkok aufhalten. Falls Sie dies ebenfalls wünschen kann die Hochzeitsorganisation in 5 Werktagen über die Bühne gehen. Sie müssen sich lediglich 2 Vormittage in Bangkok aufhalten.
Zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr – Einholung der Heiratserlaubnis (Marriage Application) bei der Schweizer Botschaft – Konsularabteilung
Abgabe der Heiratserlaubnis im Übersetzungsbüro – wird von uns organisiert
Legalisierung der übersetzten Heiratserlaubnis – wird von uns organisiert
So geht es weiter
Endlich vereint!
Nach der standesamtlichen Trauung kann das Hochzeitspaar 2 Heiratsregistrierungen in der Konsularabteilung der Schweizer Botschaft abgeben, damit die Heirat beim Schweizer Aussenministerium eingetragen werden kann und danach Bangkok verlassen. Ein vorheriger Termin ist nicht notwendig. Auf Wunsch kann unser Bote die Abgabe der Unterlagen vornehmen. Alle weiteren Schritte finden nach Umschreibung der Unterlagen des thailändischen Partners statt. Falls die thailändische Partnerin den ursprünglichen Familiennamen beibehalten möchte, so müssen nach der Trauung keine neuen Dokumente beantragt werden. Es sei denn, es ist noch kein Reisepass vorhanden.
Während des Aufenthaltes beim Standesamt wird das Hochzeitspaar durchgehend von einem Übersetzer in deutscher und thailändischer Sprache betreut werden. Nach der Trauung werden wir Sie erneut ausführlich über die weitere Vorgehensweise nach der erfolgten standesamtlichen Heirat in Bangkok informieren. Nachdem der thailändische Ehepartner den neu angenommenen Familiennamen im Hausregister hat umschreiben lassen, muss eine neue Identitätskare und ein neuer Reisepass bei der Heimatbehörde beantragt werden. Danach wird der notwendige Polizeibericht in Bangkok angefordert. Erst wenn die zuvor genannten Unterlagen ausgestellt sind, kann der thailändische Ehepartner ein Einreisegesuch (wird von uns vorbereitet) bei der Schweizer Botschaft stellen. Die Bearbeitungsdauer bis zur Einreise des Ehepartners beträgt ca. 6 – 8 Wochen.