Heiraten in der Schweiz
Feiern mit Familie und Freunden
Viele Paare möchten auf Dauer keine Fernbeziehung führen und das immer widerkehrende zeit- und kostenaufwendige Visaprozedere mit den Schweizer Behörden vermeiden. Manchen Paaren wird ein Besuchervisum für die Schweiz mehrmals verwehrt, so dass der anfänglichen Hoffnung, Wut und Verzweiflung folgen sowie die alles entscheidende Frage:
Wo ist der Weg, damit mein geliebter Partner mich letztendlich doch in der Schweiz besuchen kann?
Die Antwort lautet:
Ein Heiratsvisum für die Schweiz zu beantragen.
Treffen Sie diese Entscheidung, trotz des brennenden Wunsches Ihre Freundin in der Schweiz begrüssen zu dürfen, nicht leichtfertig. Der Gedanke an eine gemeinsam geplante Zukunft sollte zuvor ernsthaft mit der Partnerin besprochen werden.
Worauf müssen Sie achten?
Damit nichts schief gehen kann…
Mit dem ausgestellten Heiratsvisum kann Ihre Partnerin problemlos in die Schweiz einreisen. In der Regel ist der Aufenthalt für 3 Monate möglich. Nach der Einreise haben Sie und Ihre Partnerin ca. 6 Wochen Zeit, um die standesamtliche Ehe zu schließen.
Sollte sich in der Zeit vor der Eheschließung herausstellen, dass Ihre thailändische Partnerin keinen Bezug zu der anderen Kultur finden kann oder die Basis für einen gemeinsamen Lebensweg nicht vorhanden ist, so kann die standesamtliche Vermählung abgesagt werden und Ihre Partnerin die Schweiz problemlos wieder verlassen.
Meine Erfahrungen haben mir jedoch gezeigt, dass die thailändischen Mitbürger gern in der Schweiz leben und sich dort gut aufgehoben fühlen.
Nach der standesamtlichen Heirat in der Schweiz kann/muss eine Aufenthaltsbewilligung C für die thailändische Ehefrau beantragt werden. Mit dieser Aufenthaltsbewilligung ist es der Ehefrau erlaubt, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Somit kann die thailändische Ehefrau zum Lebensunterhalt beitragen, die in der Heimat zurückgebliebenen Eltern finanziell unterstützen und, bei großem Heimweh, problemlos einige Wochen Urlaub in Thailand verbringen. Einer regelmässigen Ein- und Ausreise Schweiz/Thailand steht somit nichts mehr im Wege.
Was bieten wir an:
Die Vorbereitung
Beratung der thailändischen Partnerin/Verlobten bezüglich zu besorgender Unterlagen inklusive Aushändigung detaillierter aktueller Musterexemplare sowie einer Unterlagenliste in thailändischer Sprache
Beratung des schweizerischen Partners bezüglich notwendiger Behördengänge und zu besorgender Unterlagen in der Schweiz
Überprüfung sämtlicher Unterlagen der thailändischen Verlobten durch unsere kompetente Übersetzerin. Somit werden unnötige Wege und Kosten nach Bangkok gespart
Antragsvorbereitung mit den erforderlichen Dokumenten und beglaubigten Übersetzungen. Ihre Partnerin muss nur noch unterschreiben und erhält genaue Anweisungen für den anstehenden Botschaftsgang
Visumseintragung nach erfolgter Freigabe und Zustellung des Passes per Einschreiben. Ihre Partnerin kann somit bequem am Abflugstag nach Bangkok reisen