Familiennachzug leicht gemacht

Vorsicht bei der Namenswahl!

Egal, ob Sie in Thailand oder in der Schweiz heiraten, die Wahl des Familiennamens seitens Ihrer Braut spielt dabei eine wichtige Rolle für spätere Behördengänge.

Hierbei ist zu beachten, ob der gemeinsame Wohnsitz in Thailand oder aber der Schweiz geplant ist.
Dies gilt auch für bereits vorhandene Kinder der Braut, welche in die Schweiz nachziehen sollen, als auch für bereits vorhandene Kinder und gemeinsam geplante Kinder.

Familienplanung

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Was ist zu beachten

In der Schweiz sowie in Thailand kann die zukünftige Ehefrau den thailändischen Familiennamen behalten. Das heisst: Es gibt keine teuren Behördengänge nach der Heirat. Ihre Ehefrau behält den thailändischen Pass und hat somit auch weiterhin Anspruch Land- und Haus in Thailand zu erwerben. Bei einem Besuch in Thailand muss lediglich der Heimatschein der Schweiz bei der Heimatgemeinde in Thailand eingetragen werden. Mit diesem Eintrag ist die Heirat in Thailand anerkannt.

Die Annahme des Familiennamens des zukünftigen Schweizer Ehegattens empfiehlt sich, wenn gemeinsame Kinder vorhanden bzw. geplant sind und die Schullaufbahn in der Schweiz absolviert werden soll/kann. Bei einer Heirat in der Schweiz kann ein Doppelname gewählt werden. In Thailand ist dies nicht erlaubt.

Falls der Lebensmittelpunkt in Thailand geplant ist, so empfiehlt es sich ebenfalls, dass die Braut den thailändischen Familiennamen verwendet. Es muss kein neuer Pass beantragt werden!

Integration für Kinder

Wichtige Punkte/Hürden

Geburtsurkunde (korrekt ausgestellt von der thailändischen Behörde)

Vaterschaftsanerkennung in Thailand oder dem Geburtsland des Vaters vor geplanter Antragsstellung des Familiennachzuges

Korrekte Passbeantragung

Korrekte Überprüfung der Dokumente, Legalisierung, Übersetzung

Alter des Kindes (Planen Sie frühzeitig, damit das Kind den Anschluss an das Schulsystem nicht verliert)

Visabeantragung Ehefrau und Kind/er

Ehefrau und Kind/er haben Ihren Familiennamen angenommen?

Hier gilt, dass Ihre thailändische Ehefrau nach der Heirat in Thailand einen Pass mit dem neuen Familiennamen beantragen muss, bevor der Visumsantrag eingereicht werden kann. Wichtig ist auch, dass die Heirat bereits in der Schweiz registriert und im Familienbüchlein eingetragen ist.

Ihre zukünftige Ehefrau hat die Möglichkeit ein Besuchervisum mit 2-Jahres-Gültigkeit zu beantragen und darf sich pro Halbjahr 90 Tage in der Schweiz aufhalten. Diese Variante ist zu empfehlen, wenn Ihre Partnerin nicht dauerhaft in der Schweiz leben will bzw. kann.

Bei einem dauerhaften Aufenthaltswunsch in der Schweiz sollte das langfristige Visum D für den Familiennachzug beantragt werden.
Dies gilt ebenfalls für nachziehende Kinder der Ehefrau. Zusätzlich müssen die Dokumente der Kinder/des Kindes von uns überprüft, beim thailändischen Aussenministerium legalisiert und danach übersetzt werden.
Bei gemeinsamen Kindern kann sofort ein Schweizer Pass beantragt werden, wenn die Vaterschaftsanerkennung bereits in der Schweiz registriert ist. Diese Regelung gilt ebenfalls für deutsche Staatsbürger. In dem Fall ist keine Visumsbeantragung für das gemeinsame Kind notwendig.

Sie brauchen unsere Hilfe? Für weitere Details kontaktieren Sie uns bitte unter:
contact@judiths-visa-service.com oder Rufnummer: +66 (0)89 790 7746.

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